Dieser Kontext umfasst alle Beziehungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Konzernunternehmen, die mit Amtsträgern oder Vertretern des öffentlichen Dienstes unterhalten werden, die im Auftrag der öffentlichen Verwaltung oder nationaler und ausländischer gesetzgebender Körperschaften, kommunaler Institutionen und öffentlicher Organisationen im Ausland tätig sind. Beziehungen zu Regierungen und öffentlichen Institutionen sind den Unternehmensfunktionen vorbehalten, die dazu befugt sind, solche Beziehungen auf der Grundlage der Bestimmungen der geltenden Dienstleistungsaufträge und pro tempore-Verfahren aufzubauen und zu verwalten. Diese Beziehungen müssen in absoluter und strikter Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften, den im Ethikkodex festgelegten Regeln und Grundsätzen und den internen Referenzverfahren eingegangen und verwaltet werden. Im Zusammenhang mit den oben genannten Themen ist Aufmerksamkeit und Sorgfalt geboten, insbesondere in den Bereichen, die sich auf Ausschreibungen, Verträge, Genehmigungen, Lizenzen, Konzessionen, Anträge und/oder die Verwaltung und Verwendung von Finanzierungen, unabhängig von deren Bezeichnung, beziehen Öffentlichkeit (national oder gemeinschaftlich), Auftragsverwaltung, Beziehungen zu Aufsichtsbehörden oder anderen unabhängigen Behörden, Sozialversicherungsträgern, für die Steuererhebung zuständigen Stellen, Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren. Aufmerksamkeit und Sorgfalt müssen auch jenen Sektoren gewidmet werden, die zwar keine direkten Geschäftsbeziehungen mit der öffentlichen Verwaltung beinhalten, von denen jedoch angenommen wird, dass sie Geschäftstätigkeiten wie die Verwaltung von Finanzströmen sowie die Verwaltung und Sicherheit von IT-Daten unterstützen. Die oben genannten Vorgänge und die damit verbundene Verwaltung der finanziellen Ressourcen müssen unter gebührender Achtung der Gesetze, der Grundsätze des Ethikkodex und unter vollständiger Einhaltung interner Verfahren erfolgen. Insbesondere ist Folgendes ausdrücklich untersagt:- Geld, Geschenke, Waren, Dienstleistungen, Dienstleistungen oder Gefälligkeiten gegenüber Amtsträgern – oder Personen, die mit ihnen durch Verwandtschafts- oder Affinitätsbeziehungen verbunden sind – weder direkt noch indirekt noch über Dritte anzunehmen, zu geben oder zu versprechen um ihre eigenen Interessen oder die Interessen der Konzerngesellschaften zu fördern und zu begünstigen, oder auch um eine Amtshandlung zu entschädigen oder zu vergelten oder um die Ausführung einer pflichtwidrigen Handlung zu erreichen; - Geschenke oder andere Formen von Geschenken an Amtsträger oder an mit ihnen durch Verwandtschaft oder Affinität verbundene Personen anzunehmen, anzubieten oder zu versprechen – wenn solche Geschenke angesichts ihres Wertes über normale Geschäfts- und Höflichkeitspraktiken hinausgehen oder sie sich in jedem Fall positionieren außerhalb dessen, was in den internen Unternehmensprotokollen vorgesehen ist;- Personal einstellen, Agentur-, Beratungs- oder andere Arten von Aufgaben beauftragen, für den Fall, dass die Einstellung oder der Auftrag auf einen Austausch von Mitarbeitern abzielt – oder erscheinen könnte Gefälligkeiten mit Subjekten, die der öffentlichen Verwaltung angehörten oder zuvor angehörten; Anerkennung von Entschädigungen zugunsten externer Mitarbeiter, die durch die Art der auszuführenden Aufgabe und die aktuellen Praktiken im Sektor vor Ort nicht ausreichend gerechtfertigt sind;- unwahre Erklärungen oder andere Unterlagen gegenüber öffentlichen Stellen vorlegen, um die Unabhängigkeit des Urteils zu beeinflussen;- unwahre Erklärungen oder andere Unterlagen gegenüber nationalen oder gemeinschaftlichen öffentlichen Stellen vorlegen, um öffentliche Auszahlungen, Beiträge oder subventionierte Finanzierungen zu erhalten;- von nationalen oder gemeinschaftlichen öffentlichen Stellen als Auszahlungen, Beiträge oder Finanzierung erhaltene Beträge für andere als die vorgesehenen Zwecke zu verwenden;- die Funktionsweise eines IT-Systems oder elektronisch zu verändern oder die darin enthaltenen Daten zu manipulieren um einen ungerechtfertigten Gewinn zu erzielen, der der öffentlichen Verwaltung schadet. In den Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung ist es notwendig, stets im Einklang mit dem Gesetz zu agieren, mit dem ausdrücklichen Verbot der Beteiligung an Verhaltensweisen, die, um der Gruppe Vorteile zu verschaffen, geeignet sind, eine Art Straftat darzustellen.